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Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob Carl Junior Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?

Vorlagentyp: STMagistrat
161 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anwendung des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes auf ehemalige Sozialwohnungen in Frankfurt. Es wird erläutert, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter bestimmten Bedingungen genehmigungspflichtig ist, jedoch die genaue Anwendung des Gesetzes von einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung abhängt.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Zuge der Novelle des Baugesetzbuches - dem sog. Baulandmobilisierungsgesetz - wurde im Hinblick auf den Mieterschutz der § 250 neu in das Baugesetzbuch eingeführt. Dieser regelt das sog. "Umwandlungsverbot". Demnach steht unter bestimmten Bedingungen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten unter einem Genehmigungsvorbehalt. Voraussetzung ist, dass sich die Liegenschaft in einem Wohnungsmarkt befindet, der als angespannt gilt. Welche Gebiete das in Hessen sind, muss zunächst durch eine Rechtsverordnung der hessischen Landesregierung bestimmt werden (§ 201a BauGB). Auch ist gesetzlich geregelt, dass eine solche Landesverordnung bis maximal zum Jahr 2026 gelten kann. Ein Genehmigungserfordernis gilt jedoch nicht, wenn sich in dem Wohngebäude nicht mehr als fünf Wohnungen befinden - diese Anzahl an Wohnungen dürfen die Länder allerdings auch im Bereich von "drei bis 15 Wohnungen" festlegen. Die Umwandlung in Wohneigentum ist darüber hinaus zu genehmigen, wenn die Wohnungen zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden sollen. Weitere Ausnahmen sind in Erbfällen vorgesehen, etwa wenn die Erben die Wohnungen selbst nutzen wollen, wenn Familienangehörige des Eigentümers in die Wohnungen einziehen oder wenn besondere wirtschaftliche Notlagen vorliegen. Wann und mit welchen Maßgaben eine durch die Landesregierung zu beschließende Rechtsverordnung zur Bestimmung von "Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt" erlassen werden wird, ist offen. Inwiefern das Baulandmobilisierungsgesetz vorliegend greifen könnte, ist in Ermangelung der notwendigen Landesverordnung nicht absehbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018MM 171Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am Main - Berger Straße hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 26. April 2021STST 902Milieuschutz für die 257 Wohnungen in dem Gebiet Waldschmidtstraße 41-45a/Wittelsbacherallee 16-26/Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8Stellungnahme
  3. 18. Juni 2021OFOF 51/4Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 5. Juli 2021OMOM 526Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/ JakobCarlJuniorStraße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?Direktanregung
  5. 29. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 161 Wochen
    STST 1994Ehemalige Sozialwohnungen Waldschmidtstraße 41 bis 45a/Wittelsbacherallee 16 bis 26/Jakob Carl Junior Straße 2 bis 8: Kann hier das neue Baulandmobilisierungsgesetz greifen?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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