Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung barrierefreier Einstiegshilfen an ÖPNV-Haltestellen. Es wird festgestellt, dass die vorgeschlagenen Rampen für nicht barrierefreie Haltestellen ungeeignet sind und stattdessen bauliche Maßnahmen im Rahmen des barrierefreien Ausbaus erforderlich sind.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.

Mit den z.B. in München eingebauten gelben Rampen, welche auch in anderen Städten wie Darmstadt schon getestet worden sind, wurde sich eingehend beschäftigt. Diese können nur einen Höhenunterschied von maximal 5-6 cm überbrücken. Sie werden daher in den genannten Städten auch nur zur weiteren Aufhöhung von bereits barrierefrei umgebauten Haltestellen verwendet.

Ein Einsatz der vorgeschlagenen provisorischen Erhöhungen bei noch nicht barrierefreien Haltestellen, wie in der Anregung gefordert, wird nicht weiterverfolgt. Der Einbau dieser Rampen an nicht barrierefreien Straßenbahnhaltestellen würde keinen barrierefreien Einstieg schaffen. Bei nicht barrierefreien Straßenbahnhaltestellen halten die Bahnen zum einen an einem Bürgersteig mit einer Höhe von ca. 12 cm oder an nicht barrierefreien Bahnsteigen mit Höhen von ca. 15 cm. Hier wären Aufhöhungen von 13 bzw. 10 cm notwendig, um einen barrierefreien Einstieg in die Straßenbahn bei einer Höhe des Fahrzeugbodens von 30 cm mit einer maximalen Stufe von 5 cm herzustellen. Die beschriebenen gelben Rampen sind für solche Höhenunterschiede jedoch nicht geeignet. Solche Aufhöhungen sollten sinnvollerweise nur baulich im Rahmen des ohnehin beabsichtigten barrierefreien Ausbaus aller Stationen erfolgen und nicht mit Kunststoffelementen. Zum anderen gibt es auch noch viele Straßenbahnhaltestellen mit einem Ausstieg auf die Straße mit einer Stufe von 30 cm zwischen Fahrzeugboden und Fahrbahn. Hier wäre der Einsatz von provisorischen Rampen aus Gründen der Verkehrssicherheit ohnehin nicht möglich.

Im Stadtbusverkehr wird beim Fahrgastwechsel an Haltestellen der Fahrzeugboden automatisch auf ca. 27 cm über Fahrbahn abgesenkt (Kneeling). Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wird zur Überwindung der Reststufenhöhen die fahrzeugseitige Klapprampe an der zweiten Bustür auf die Wartefläche umgelegt. Die Bordsteinhöhen an nicht barrierefreien Bushaltestellen variieren im straßenbaulichen Bestand zwischen 5 cm und 15 cm. Bei einem Bus in Kneeling-Stellung liegt die Reststufenhöhen somit zwischen 12 cm und 22 cm. Auch hier wäre der Höhenunterschied für die bodenseitigen gelben Rampen aus Kunststoff zu groß. Eine bodenseitige Rampe, die zum Beispiel bei einer Bordsteinhöhe von 12 cm auf mindestens 22 cm heranreichen sollte, müsste entsprechend 10 cm hoch ausfallen. Dafür müsste diese an ihren Rändern so flach ausgebildet sein, dass diese nicht zur Stolperfalle wird. Die Wartefläche müsste daher großflächig mit Kunststoffelementen überzogen werden. Zudem sind die Gegebenheiten hinsichtlich der Bordsteinhöhe, Ausbildung der Fahrgastwarteflächen, zur Verfügung stehender Platz, Radwegeführung über Warteflächen oder Möblierung an den bislang noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen sehr unterschiedlich. Für jede einzelne nicht-barrierefreie Bushaltestelle müsste daher ein individuell angepasstes Kunststoffelement angefertigt und montiert werden. Dies ist wirtschaftlich nicht darstellbar und würde erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen binden, die wiederum für den tiefbaulichen barrierefreien Umbau von Bushaltestellen nicht mehr zur Verfügung stünden.

Zu 3.

Der Fahrgastbeirat und die Behindertenverbände werden im Rahmen der Planungen zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen mit eingebunden und bringen ihr know how im Sinne der Fahrgäste ein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2022OFOF 634/1Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2022OMOM 2830Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenDirektanregung
  3. 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 883Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen