Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Umsetzung barrierefreier Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen im Ortsbezirk 1, um mobilitätseingeschränkten Menschen die selbstständige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu ermöglichen. Dies soll durch die Nachrüstung von Haltestellen mit Bahnsteigerhöhungen und Rampen geschehen, um die Barrierefreiheit bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Damit mobilitätseingeschränkte Menschen bald überall selbstständig in Busse und Straßenbahnen ein- und aussteigen können, sollen kurzfristig im Ortsbezirk 1 folgende Maßnahmen an Haltestellen umgesetzt werden:
- Noch nicht barrierefrei ausgebaute Haltestellen werden mit partiellen, gut sichtbaren Bahnsteigerhöhungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff nachgerüstet.
- Die gelben Rampen werden an den Stellen der Bahn- und Bussteige angebracht, an denen sich bei Halt des Fahrzeuges die markierten Türen für Rollstuhl und Fahrrad befinden.
- Die Maßnahmen werden eng mit dem Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden abgestimmt.
Begründung
Im aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) heißt es, dass der Nahverkehrsplan "die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen [hat], für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum
- Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen" (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Von einem barrierefreien ÖPNV profitieren nicht nur körperlich oder hinsichtlich ihrer Sinneswahrnehmung beeinträchtigte Menschen, sondern auch temporär mobilitätseingeschränkte Personen mit Verletzungen, Gepäck, Kinderwägen, o.ä. oder altersbedingt mobilitätseingeschränkte Personen. Letztendlich ist ein barrierefreier ÖPNV Voraussetzung für eine selbstbestimmte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Ein Komplettumbau aller Haltestellen auf barrieregleiches Niveau wird noch viele Jahre dauern, weshalb Übergangslösungen gefunden werden müssen. Entsprechende Bahnsteigerhöhungen sind bereits in anderen Großstädten wie München erfolgreich im Einsatz sowie schnell und günstig zu beschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2022Sie sind hierOFOF 634/1Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022OMOM 2830Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 883Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme