Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Einstiegshilfen an ÖPNV-Haltestellen im Ortsbezirk 1 umzusetzen. Dies ist notwendig, um mobilitätseingeschränkten Menschen eine selbstständige Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, damit mobilitätseingeschränkte Menschen bald überall selbstständig in Busse und Straßenbahnen ein- und aussteigen können, kurzfristig im Ortsbezirk 1 folgende Maßnahmen an Haltestellen umzusetzen:
- Noch nicht barrierefrei ausgebaute Haltestellen werden mit partiellen, gut sichtbaren Bahnsteigerhöhungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff nachgerüstet.
- Die gelben Rampen werden an den Stellen der Bahn- und Bussteige angebracht, an denen sich bei Halt des Fahrzeuges die markierten Türen für Rollstuhl und Fahrrad befinden.
- Die Maßnahmen werden eng mit dem Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden abgestimmt.
Begründung
Im aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) heißt es, dass der Nahverkehrsplan "die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen [hat], für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum
- Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen" (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Von einem barrierefreien ÖPNV profitieren nicht nur körperlich oder hinsichtlich ihrer Sinneswahrnehmung beeinträchtigte Menschen, sondern auch temporär mobilitätseingeschränkte Personen mit Verletzungen, Gepäck, Kinderwagen u. ä. oder altersbedingt mobilitätseingeschränkte Personen. Letztendlich ist ein barrierefreier ÖPNV Voraussetzung für eine selbstbestimmte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Ein Komplettumbau aller Haltestellen auf barrieregleiches Niveau wird noch viele Jahre dauern, weshalb Übergangslösungen gefunden werden müssen. Entsprechende Bahnsteigerhöhungen sind bereits in anderen Großstädten wie München erfolgreich im Einsatz sowie schnell und günstig zu beschaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2022OFOF 634/1Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2830Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenDirektanregung
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 883Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1