Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Schaffung barrierefreier Einstiegshilfen an ÖPNV-Haltestellen im Ortsbezirk 1 umzusetzen. Dies ist notwendig, um mobilitätseingeschränkten Menschen eine selbstständige Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Fußverkehr verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, damit mobilitätseingeschränkte Menschen bald überall selbstständig in Busse und Straßenbahnen ein- und aussteigen können, kurzfristig im Ortsbezirk 1 folgende Maßnahmen an Haltestellen umzusetzen:

  1. Noch nicht barrierefrei ausgebaute Haltestellen werden mit partiellen, gut sichtbaren Bahnsteigerhöhungen aus glasfaserverstärktem Kunststoff nachgerüstet.
  2. Die gelben Rampen werden an den Stellen der Bahn- und Bussteige angebracht, an denen sich bei Halt des Fahrzeuges die markierten Türen für Rollstuhl und Fahrrad befinden.
  3. Die Maßnahmen werden eng mit dem Fahrgastbeirat und Behindertenverbänden abgestimmt.

Begründung

Im aktuellen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) heißt es, dass der Nahverkehrsplan "die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen [hat], für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum

  1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen" (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Von einem barrierefreien ÖPNV profitieren nicht nur körperlich oder hinsichtlich ihrer Sinneswahrnehmung beeinträchtigte Menschen, sondern auch temporär mobilitätseingeschränkte Personen mit Verletzungen, Gepäck, Kinderwagen u. ä. oder altersbedingt mobilitätseingeschränkte Personen. Letztendlich ist ein barrierefreier ÖPNV Voraussetzung für eine selbstbestimmte Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Ein Komplettumbau aller Haltestellen auf barrieregleiches Niveau wird noch viele Jahre dauern, weshalb Übergangslösungen gefunden werden müssen. Entsprechende Bahnsteigerhöhungen sind bereits in anderen Großstädten wie München erfolgreich im Einsatz sowie schnell und günstig zu beschaffen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2022OFOF 634/1Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2022Sie sind hier
    OMOM 2830Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-Haltestellen
    Direktanregung
  3. 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 883Barrierefreie Einstiegshilfen an allen ÖPNV-HaltestellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 18 · 21.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 19 · 21.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen