Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 877
Betreff: Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen Auch wenn die vorliegende Anregung durchaus nachvollziehbar erscheint, sehen weder die Deutsche Bahn AG, als Vorhabenträgerin für die bahnsteigverbindende Personenunterführung, noch der Magistrat für die stadtteilverbindende Personenunterführung, die Installation einer Videoüberwachung für zwingend erforderlich an. Zwar wird die Videoüberwachung im öffentlichen Raum in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach als Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls empfunden und kann für die Verfolgung von Straftaten hilfreich sein, andererseits sind jedoch datenschutzrechtliche Belange zwingend zu beachten. Nachdem die S-Bahn-Station Griesheim und die Personenunterführungen sich in der Vergangenheit nicht als Orte mit einer besonderen Gefahrenlage erwiesen haben, bitten der Magistrat im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG um Verständnis, dass der Anregung des Ortsbeirats nicht gefolgt wird. Allerdings werden sowohl die Deutsche Bahn AG als auch der Magistrat im Zuge des barrierefreien Umbaus der Personenunterführungen durch verschiedene gestalterische Maßnahmen gewährleisten, dass sich das subjektive Sicherheitsempfinden bei der Nutzung der Personenunterführungen deutlich erhöhen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2016OFOF 1573/6Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den UnterführungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2016OMOM 4902Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den UnterführungenDirektanregung
- 20. Juni 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 877Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den UnterführungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab