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Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen

Vorlagentyp: OM
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4902 entstanden aus Vorlage: OF 1573/6 vom 17.01.2016

Betreff: Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen Der Magistrat wird gebeten, die beiden Unterführungen - sowohl die Unterführung der Deutschen Bahn AG als auch die stadtteilverbindende Unterführung - im Rahmen des Neubaus bzw. Umbaus mit Videoüberwachung auszustatten.

Begründung: Die Installation von Videotechnik auf zentralen Straßen und Plätzen erzielt eine präventive Wirkung zur Verhinderung von Straftaten. In Frankfurt sind alle unterirdischen S- und U-Bahn-Stationen mit Videotechnik ausgestattet. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in Unterführungen sicherer, wenn eine Videoanlage vorhanden ist. Dies hat sich bewährt und der öffentliche Personennahverkehr wurde so sicherer. Die Aufzeichnung von Straftaten hilft sowohl der Polizei bei der Aufklärung von Straftaten als auch den Opfern bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Mit der modernen Kameratechnik steigen die Chancen, Täter einwandfrei zu überführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2016OFOF 1573/6Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den UnterführungenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2016Sie sind hier
    OMOM 4902Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den Unterführungen
    Direktanregung
  3. 20. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 877Barrierefreier Umbau des Bahnhofs Griesheim: Videoüberwachung in den UnterführungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13

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