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Bunker-Gelände in der Straße "Im Wörth"

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 855

Betreff: Bunker-Gelände in der Straße "Im Wörth" Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 282 vom 24.1.1984, maßgeblich ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung von 1977. Die zulässige Nutzungsart lautet WB (Besonderes Wohngebiet). Im hier festgesetzten Besonderen Wohngebiet sind gemäß § 4a BauNVO in Verbindung mit dem Textteil des Bebauungsplanes regelmäßig Wohngebäude, Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, sonstige Gewerbebetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Durch den Textteil explizit ausgeschlossen werden Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für zentrale Einrichtungen der Verwaltung, Vergnügungsstätten und Tankstellen. Weiterhin sind oberhalb des Erdgeschosses nur Wohnungen zulässig. Parallel zur Straße ist, mit unterschiedlichem Abstand, eine Baugrenze festgesetzt. Darüber hinaus macht der Bebauungsplan keine Aussage zur zulässigen Grundstücksausnutzung oder Geschossigkeit. Das bedeutet, in dieser Hinsicht sind geplante Bauvorhaben danach zu beurteilen, ob sie sich in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Die zu betrachtende umliegende Bebauung weist im Durchschnitt 4 Vollgeschosse mit Staffel- oder Dachgeschoss auf, die Geschoßflächenzahl (GFZ) liegt zwischen 1,2 und 1,8. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Anhaltspunkte und nicht um feste Vorgaben. Ob sich ein Bauvorhaben tatsächlich einfügt, kann allerdings erst beurteilt werden, wenn entsprechende Bauvorlagen vorliegen. Hochhäuser - wie vom Ortsbeirat befürchtet - können jedoch aufgrund der vorangestellten Aussagen ausgeschlossen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2013OFOF 577/9Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. März 2013VV 671Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.Anfrage
  3. 14. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 855Bunker-Gelände in der Straße "Im Wörth"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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