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Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 671 entstanden aus Vorlage: OF 577/9 vom 27.02.2013

Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden? Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Millionen Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches Hochhaus würde im dortigen Umfeld ein Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren circa 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2013OFOF 577/9Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. März 2013Sie sind hier
    VV 671Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.
    Anfrage
  3. 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 855Bunker-Gelände in der Straße "Im Wörth"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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