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Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

Vorlagentyp: OFFDP
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

"Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben.

Inhalt

Antrag vom 27.02.2013, OF 577/9

Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht.

Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 577/9Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. März 2013VV 671Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.Anfrage
  3. 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 855Bunker-Gelände in der Straße "Im Wörth"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 19 · 14.03.2013
TO I, TOP 24
Angenommen
Auskunftsersuchen V 671 2013 Die Vorlage OF 577/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen: " Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden?"

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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