Grundsteuer-Hebesatz
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Neuregelung der Grundsteuer, die ab 2025 in Frankfurt am Main in Kraft tritt. Die Anpassung erfolgt aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts und beinhaltet die Ermittlung eines aufkommensneutralen Hebesatzes für die Grundsteuer A und B. Ziel ist es, die Grundsteuer fair und rechtlich korrekt zu gestalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Grundsteuer musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Das Ende 2019 erlassene Bundes-Modell wurde mit Beschluss des Hessischen Landtages vom 14.12.2021 durch landesgesetzliche Regelungen zur Grundsteuer partiell ersetzt. Bei der Berechnung der Grundsteuer macht Hessen von der Öffnungsklausel Gebrauch, die es den Ländern ermöglicht, vom Bund abweichende Regelungen anzuwenden.
Die Berechnung der Grundsteuer beruht auch weiterhin auf einem zweistufigen Verwaltungsverfahren. Auf der ersten Verwaltungsstufe ermitteln die Hessischen Landesfinanzbehörden den Grundsteuermessbetrag und setzen diesen im Wege der Veranlagung fest. Der Grundsteuermessbetrag ist der verfahrensrechtliche bindende Ausgangspunkt für die Städte und Gemeinden zur Festsetzung der Grundsteuer. Auf Basis der von der Hessischen Steuerverwaltung ermittelten Gesamtsumme an Grundsteuermessbeträgen wird ein aufkommensneutraler Hebesatz für die Grundsteuer A und B in der Stadt Frankfurt am Main ermittelt. Dieser Hebesatz ist einheitlich für das ganze Stadtgebiet anzuwenden. Die Hebesatzsatzung wird folglich angepasst. Auf der zweiten Stufe setzt die Stadt Frankfurt am Main durch Anwendung dieses satzungsmäßigen Hebesatzes auf den bindenden Grundsteuermessbetrag die Grundsteuer fest und versendet den entsprechenden Bescheid.
Ein Konzept für eine aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer bei einzelnen Bürger:innen kann es aus rechtlichen Gründen nicht geben. Die Gemeinde ist an die Feststellungen der Finanzverwaltung gebunden. Nach Festsetzung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025 wird sich für manche Grundstücke eine höhere Steuer ergeben, für andere hingegen werden die Beträge gesenkt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 56/14Grundsteuer-HebesatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2022OMOM 1520Grundsteuer-HebesatzDirektanregung
- 4. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 847Grundsteuer-HebesatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab