Grundsteuer-Hebesatz
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung des Grundsteuer-Hebesatzes zu erstellen, um eine Mehrbelastung für Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Mieter in Frankfurt zu vermeiden. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen der Reform der Grundsteuer durch den hessischen Landtag zu berücksichtigen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, als Reaktion auf die Reformierung der Grundsteuer durch den hessischen Landtag, ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung zu erstellen. Die Festlegung der Hebesätze soll sicherstellen, dass die Summe der erhobenen Steuern keine Mehrbelastung für die Frankfurter Grundstücks- und Wohnungseigentümer und Mieter bedeutet.
Begründung
Der hessische Landtag hat am 15.12.2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen, durch die die der Berechnung zugrundeliegenden Grundstückswerte neu berechnet werden müssen. Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, da diese bisher anhand von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wurde. Wegen der nun höheren Grundstückswerte drohen ohne Anpassung der lokalen Hebesätze höhere Steuern für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Eine zusätzliche Steigerung der ohnehin schon hohen Wohnkosten in Frankfurt sollte vermieden werden. Insbesondere Stadtteile wie Harheim mit einem hohen Anteil an Eigenheimbesitzern in der Bevölkerung wären betroffen. Gerade für ältere Personen mit niedrigem Einkommen und selbstgenutztem Eigenheim als Altersvorsorge stellen Grundsteuern eine Belastung dar, die nicht noch zusätzlich steigen sollte. Gleiches gilt für einkommensschwache Mieter, da die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022Sie sind hierOFOF 56/14Grundsteuer-HebesatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2022OMOM 1520Grundsteuer-HebesatzDirektanregung
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 847Grundsteuer-HebesatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF-BIG gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)