Grundsteuer-Hebesatz
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung des Grundsteuer-Hebesatzes zu erstellen, um eine Mehrbelastung für Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Mieter in Frankfurt zu vermeiden. Dies ist notwendig, um den Auswirkungen der Reform der Grundsteuer durch den Hessischen Landtag entgegenzuwirken.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, als Reaktion auf die Reformierung der Grundsteuer durch den Hessischen Landtag, ein Konzept für eine aufkommensneutrale Gestaltung zu erstellen. Die Festlegung der Hebesätze soll sicherstellen, dass die Summe der erhobenen Steuern keine Mehrbelastung für die Frankfurter Grundstücks- und Wohnungseigentümer sowie Mieter bedeutet.
Begründung
Der Hessische Landtag hat am 15.12.2021 die Reform der Grundsteuer beschlossen, durch die die der Berechnung zugrunde liegenden Grundstückswerte neu berechnet werden müssen. Die Grundsteuer muss wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden, da diese bisher anhand von jahrzehntealten Einheitswerten berechnet wurde. Wegen der nun höheren Grundstückswerte drohen ohne Anpassung der lokalen Hebesätze höhere Steuern für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Eine zusätzliche Steigerung der ohnehin schon hohen Wohnkosten in Frankfurt sollte vermieden werden. Insbesondere Stadtteile wie Harheim mit einem hohen Anteil an Eigenheimbesitzern in der Bevölkerung wären betroffen. Gerade für ältere Personen mit niedrigem Einkommen und selbst genutztem Eigenheim als Altersvorsorge stellen Grundsteuern eine Belastung dar, die nicht noch zusätzlich steigen sollte. Gleiches gilt für einkommensschwache Mieter, da die Grundsteuer auf die Mietnebenkosten umgelegt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2022OFOF 56/14Grundsteuer-HebesatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1520Grundsteuer-HebesatzDirektanregung
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 847Grundsteuer-HebesatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats