Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünfitgen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in Heddernheim

Vorlagentyp: STMagistrat
44 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 845

Betreff: Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünfitgen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in Heddernheim Zu 1.: Das Fundstück des römischen Kellerfensters ist auf der Bereichswache 21 ausgestellt. Aus den vor Ort vorgefundenen Fundsteinen wurde eine Mauer errichtet. Die Errichtung der Mauer erfolgte im Bereich der Römischen Töpferöfen. Derzeit entwirft der Magistrat - Leiter des Historischen Museums - noch eine Informationstafel, die nach Fertigstellung an der "Historischen Mauer" angebracht werden soll. Die Planungsidee zur Erstellung des Straßennetzes wurde durch den Magistrat - Branddirektion - nicht weiterverfolgt.

Zu 2.: Die Fundstelle ist als Bodendenkmal erfasst. Es besteht ein gültiger Bebauungsplan (NW 83d Nr. 1), der die Gebiete als Schulerweiterungsgebiet und für eine Wohnbebauung ausweist. Dem Bebauungsplan haben die Denkmalbehörden einvernehmlich zugestimmt. Eine Eintragung als Grabungsschutzgebiet (§23 HDSchG), eine unberührte Erhaltung im Boden ohne Bebauung und ohne Ausgrabungen im Bereich einer Baulücke war im Abwägungsprozess (§ 9 (1) und (2)) somit nicht geboten. Dabei wurde als Bedingung eine wissenschaftliche Dokumentation der Befunde verfügt und einer anschließender Bebauung (Schule und Wohnungsbau) als genehmigungsfähig zugestimmt. Eine wissenschaftliche Dokumentation beinhaltet eine vollständige Erfassung und Dokumentation der Befunde, was per se zur kontrollierten Zerstörung der Bodendenkmäler bereits vor Beginn einer Baumaßnahme führt.

Zu 3.: Zur Erweiterung der Römerstadtschule wurde das Eigentum an den Grundstücken Gem. Heddernheim Flur 5 Flurstücke 92/3 und 66/148 der BRD (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) gemäß Enteignungsbeschluss vom 12.07.2007 entzogen. Antragsteller für die Entziehung des Eigentums war die BIMA selbst, da die Flächen im Bebauungsplan als 'Gemeinbedarfsflächen Schule' ausgewiesen sind und die BIMA diese somit nicht wirtschaftlich verwerten konnte. Die BIMA verhandelt derzeit zudem mit der ABG Frankfurt Holding über eine Veräußerung des vormals von den US-Streitkräften genutzten Grundstücks Gem. Heddernheim, Flur 5 Flurstück 81/3. Auf diesem Gelände finden seit einiger Zeit Ausgrabungen statt, die dazu dienen, die Bodendenkmäler zu sichern. Dieses Grundstück der BIMA wird auf drei Seiten umgeben von einem aufgrund des Zuschnitts nur schwer nutzbaren städtischen Grundstücks, das als Arrondierungsfläche im Erbbaurecht ebenfalls an die ABG vergeben werden soll. Voraussetzung einer solchen Vergabe ist eine Genehmigungsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung, die auf den Weg gebracht wird, sobald die Rahmenbedingungen geklärt werden konnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Januar 2018OFOF 246/8Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünftigen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. Januar 2018VV 741Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünftigen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in HeddernheimAnfrage
  3. 4. Mai 2018Sie sind hier
    STST 845Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünfitgen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in Heddernheim
    Stellungnahme
  4. 22. Juni 2018OFOF 322/8Verwerfen der Planungsidee „Römisches Straßennetz NIDA“ - Warum?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 9. August 2018VV 942Verwerfen der Planungsidee „Römisches Straßennetz NIDA“ - Warum?Anfrage
  6. 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 2135Verwerfen der Planungsidee "Römisches Straßennetz NIDA" - Warum?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen