Verwerfen der Planungsidee „Römisches Straßennetz NIDA“ - Warum?
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Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 942 entstanden aus Vorlage: OF 322/8 vom 22.06.2018
Betreff: Verwerfen der Planungsidee "Römisches Straßennetz NIDA" - Warum? Vorgang: ST 845/18 Im Zuge des Neubaus der Feuerwache 21 auf historisch römischen Grund gab es die tolle Planungsidee der Erstellung eines Straßennetzes der Stadt NIDA an diesem Ort, vorgestellt auch in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung. Lapidar heißt es nun, dies "wurde durch den Magistrat - Branddirektion - nicht weiterverfolgt". Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Der Ortsbeirat bittet um Angabe der genauen Gründe, warum die Idee nicht umgesetzt wurde.
- Inwiefern ist es möglich, wenn die Schulgemeinde zustimmt, auf dem Gebiet der Römerstadtschule, die ja ausgebaut wird, diese Idee zu verwirklichen? Begründung: Dankenswerterweise wurden die römischen Fundsteine vor Ort gesichert und die Schutzhütte in Ordnung gebracht. Weiterhin wäre es gut gewesenem, im Rahmen einer guten Kommunikation, den Ortsbeirat über die Realisierung/Nichtrealisierung von Ideen aktiv zu informieren. Dem Ortsbeirat liegt viel an der Bewahrung des römischen Erbes in seinen Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2018STST 845Fragen zu kürzlich abgeschlossenen und zukünfitgen Bebauungen der römischen Stadt NIDA in HeddernheimStellungnahme
- 22. Juni 2018OFOF 322/8Verwerfen der Planungsidee „Römisches Straßennetz NIDA“ - Warum?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. August 2018Sie sind hierVV 942Verwerfen der Planungsidee „Römisches Straßennetz NIDA“ - Warum?Anfrage
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 2135Verwerfen der Planungsidee "Römisches Straßennetz NIDA" - Warum?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen