Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / Hansenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820
Betreff:
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / Hansenweg
Der angesprochene Bereich befindet sich innerhalb einer Tempo-30-Zone. Die Sichtverhältnisse wurden vor Ort überprüft. Der Kreuzungsbereich unterscheidet sich nicht von einer Vielzahl anderer im Stadtgebiet. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels trägt nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit und der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung bei. Der Anregung wird daher nicht gefolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2002OFOF 251/5Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/HansenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. April 2002OMOM 1091Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/HansenwegDirektanregung
- 21. Mai 2002Sie sind hierSTST 820Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / HansenwegStellungnahme
- 1. Januar 2015OFOF 1010/5Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2015OMOM 3829Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)Direktanregung
- 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 683 WochenSTST 525Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab