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Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg

Vorlagentyp: OFCDU
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkönnen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss diese der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit in der Kreuzung, so das man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Der Ortsbeirat ist sich im klaren, dass ein Verkehrsspiegel die Gefahr nicht beheben, jedoch zur Entschärfung der Verkehrssituation beitragen kann. Antragstellende Fraktion: CDU Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 12.04.2002, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1091 2002 Die Vorlage OF 251/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

Inhalt

Antrag vom 28.02.2002, OF 251/5

Betreff:

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil der Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg / Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrern die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können.

Begründung:

Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links.

Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.

Um jedoch erkönnen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss diese der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit in der Kreuzung, so das man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt.

Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz.

Der Ortsbeirat ist sich im klaren, dass ein Verkehrsspiegel die Gefahr nicht beheben, jedoch zur Entschärfung der Verkehrssituation beitragen kann.

Antragstellende Fraktion: CDUZuständige Ortsbeiräte: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2002Sie sind hier
    OFOF 251/5Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. April 2002OMOM 1091Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/HansenwegDirektanregung
  3. 21. Mai 2002Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 820Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / HansenwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 11 · 12.04.2002
TO I, TOP 21
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1091 2002 Die Vorlage OF 251/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Ablehnung)

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