Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links. Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit in der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt. Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz. Der Ortsbeirat ist sich im Klaren, dass ein Verkehrsspiegel die Gefahr nicht beheben, jedoch zur Entschärfung der Verkehrssituation beitragen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2002, ST 820 Versandpaket: 24.04.2002 Aktenzeichen: 66 7
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.04.2002, OM 1091
entstanden aus Vorlage: OF 251/5 vom 28.02.2002
Betreff:
Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg
Der Magistrat wird gebeten, aus Sicherheitsgründen einen Verkehrsspiegel auf dem südwestlichen Teil des Bürgersteigs der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg anzubringen, so dass die vom Goldbergweg aus östlicher Richtung kommenden Auto- und Radfahrer die nördliche Einmündung des Hansenweges in den Goldbergweg einsehen können.
Begründung:
Da der Goldbergweg Teil einer Tempo-30-Zone ist, gilt rechts vor links.
Wenn man nun aus östlicher Richtung kommend den Goldbergweg in westliche Richtung fährt, muss man den von rechts aus dem Hansenweg in den Goldbergweg einbiegenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren.
Um jedoch erkennen zu können, ob ein Autofahrer von rechts gefahren kommt, muss der Auto- und Radfahrer sehr weit in die Kreuzung einfahren. Wenn man dann einen Einblick in den Hansenweg hat, steht man schon so weit in der Kreuzung, dass man entweder den Rückwärtsgang einlegen kann oder auf gut Glück durchfährt.
Daher ist diese Kreuzung nicht nur eine Gefahr für den Autoverkehr, sondern besonders für die Radfahrer, denn sie besitzen keinen Airbag oder Seitenaufprallschutz.
Der Ortsbeirat ist sich im Klaren, dass ein Verkehrsspiegel die Gefahr nicht beheben, jedoch zur Entschärfung der Verkehrssituation beitragen kann.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2002OFOF 251/5Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/HansenwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. April 2002Sie sind hierOMOM 1091Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/HansenwegDirektanregung
- 21. Mai 2002Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 820Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / HansenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats