Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg II
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 525
Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg II Der Magistrat hat eine Überprüfung der Sichtbedingungen in dem Einmündungsbereich Goldbergweg/Hansenweg veranlasst. Hierbei wurde festgestellt, dass ein Herausfahren in den Goldbergweg unter Berücksichtigung der gegebenen Straßenverhältnisse und unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ohne besonders problematische Sichtbedingungen möglich ist. Im Goldbergweg fährt der Verkehrsteilnehmer über den markierten Fußgängerweg ein und kann sich dadurch auch nur in Schrittgeschwindigkeit der Einmündung nähern. Außerdem ist vor der Einmündung auf dem Goldbergweg bereits ein Halteblock markiert. Der oben angesprochene Straßenverlauf befindet sich zudem innerhalb einer Tempo-30-Zone. Aus vorgenannten Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2002STST 820Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg / HansenwegStellungnahme
- 1. Januar 2015OFOF 1010/5Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2015OMOM 3829Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg (II)Direktanregung
- 30. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 671 WochenSTST 525Verkehrsspiegel an der Kreuzung Goldbergweg/Hansenweg IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab