Dauer von Baustelleneirichtungen beschränken
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Begrenzung der Dauer von Baustelleneinrichtungen abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass Verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAOs) für Baustellen notwendig sind und diese nur für bestimmte Zeiträume gelten. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig kontrolliert.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Arbeitsstellen, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, bedürfen einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) nach § 45 Absatz 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Im Jahr 2020 wurden etwa 7.000 VRAOs im regulären und ca. 10.000 VRAOs im vereinfachten Verfahren erteilt. Diese VRAOs werden nur für konkrete Zeiträume erteilt. Außerhalb des genehmigten Zeitraums dürfen keine Verkehrszeichen und Absperreinrichtungen im Sinne der StVO in den öffentlichen Verkehrsraum eingebracht werden. Ausgenommen hiervon sind lediglich Haltverbotsschilder in der Ankündigungszeit, wobei dies gesondert in der VRAO festgelegt wird. Darüber hinaus sind die VRAOs regelhaft mit der Auflage versehen, dass die Verkehrsflächen bei einer Arbeitsunterbrechung von mehr als fünf Werktagen verkehrssicher freizugeben sind. Die Arbeitsstellen werden regelmäßig kontrolliert. Hierbei wurden im Jahr 2020 allein durch die Städtische Verkehrspolizei 1348 Arbeitsstellen auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften kontrolliert. Die Priorisierung der zu kontrollierenden Arbeitsstellen erfolgt dabei nach den Maßgaben der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA) sowie einer internen Dienstanweisung. Eine Erhöhung der Kontrolldichte, sowie die vom Ortsbeirat 11 geforderte engmaschige Betreuung aller Arbeitsstellen im Ortsbezirk 11 ist aufgrund der nur sehr begrenzt vorhandenen und auch mit anderen Aufgaben betrauten Personalressourcen nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2021OFOF 811/11Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2021OMOM 7198Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenDirektanregung
- 12. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 814Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab