Dauer von Baustelleneirichtungen beschränken
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Dauer von Baustelleneinrichtungen zu beschränken und die zeitnahe Freigabe von Parkflächen zu überwachen. Dies soll dazu beitragen, wertvollen Parkraum im Ortsbezirk 11 zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen von Genehmigungen zu Baustelleneinrichtungen und Baustellenausführungen die zeitnahe Erledigung und den Abbau von entsprechenden Absperrungen sowie die Freigabe der Parkflächen anzuordnen und zu überwachen.
Begründung
Häufig verbleiben nach dem Abschluss von Baumaßnahmen Parkverbotsschilder und Warnbaken an Ort und Stelle und werden erst mit einer Verzögerung von bis zu drei Wochen abgebaut. Dies blockiert wertvollen Parkraum, der im Ortsbezirk 11 absoluter Mangel ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2021OFOF 811/11Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7198Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenDirektanregung
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 814Dauer von Baustelleneirichtungen beschränkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats