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Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 80

Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Anregung wird entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2014OFOF 287/11Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. November 2014OMOM 3652Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-BrückeDirektanregung
  3. 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 80Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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