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Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: OM
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 17.11.2014, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 287/11 vom 02.11.2014

Betreff: Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Bezug nehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- sowie Radweg und 25.000 Kraftfahrzeuge täglich, wird der Magistrat aufgefordert, bis zum Umbau beziehungsweise der Sanierung der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2014OFOF 287/11Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. November 2014Sie sind hier
    OMOM 3652Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke
    Direktanregung
  3. 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 80Ausweisung von Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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