Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße
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Mendelssohnstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 801
Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Zu 1.: Das Parken auf dem Gehweg ist gemäß § 12 Abs. 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten, sofern es nicht durch ein Verkehrszeichen (VZ) 315 StVO oder Bodenmarkierung erlaubt ist. In der Rüsterstraße ist das Gehwegparken nicht zugelassen. Der Anregung wird entsprochen. Der Außendienst wird dort in nächster Zeit verstärkt kontrollieren und die Parkverstöße ahnden.
Zu 2.: Die Rüsterstraße gehört zur Tempo 30-Zone im südlichen Westend. Diese Zone liegt zwischen Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße, Friedrich-Ebert-Anlage und Wilhelm-Hauff-Straße / Mendelssohnstraße. Alle Eingangsbereiche sind mit dem Verkehrszeichen (VZ) 271.1 StVO (Beginn Tempo 30-Zone) entsprechend beschildert. Das Aufbringen von "30" auf der Fahrbahn soll gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur in sehr großen Zonen sowie in Straßen, wo von der Grundregel "rechts vor links" abgewichen wird, umgesetzt werden. Diese Kriterien werden in der genannten Zone bzw. in der Rüsterstraße nicht erfüllt. Für die Rüsterstraße liegen keine Daten aus Geschwindigkeitskontrollen vor, aufgrund der engen Straßenverhältnisse mit zugelassenem Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße ist hier auch nicht mit einem Ausmaß von Geschwindigkeitsübertretungen zu rechnen, welche Kontrollen rechtfertigen würden. Geschwindigkeitskontrollen in dieser Straße gingen eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Zu 3.: Dem Straßenverkehrsamt liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Rüsterstraße verstärkt von Lkw und sonstigem Lieferverkehr zur Umfahrung der Mainzer Landstraße genutzt wird. Eine Umfahrung der Mainzer Landstraße durch die Rüsterstraße würde in der Praxis kaum einen Zeitgewinn bedeuten. Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass Durchfahrtsverbote von der für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei nicht im ausreichenden Umfang kontrolliert werden würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2019OFOF 737/2Verkehrssicherheit in der RüsterstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2019OMOM 4125Verkehrssicherheit in der RüsterstraßeDirektanregung
- 3. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 801Verkehrssicherheit in der RüsterstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab