Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798
Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Zu Punkt 1: Bei der Lichtzeichenanlage Ginnheimer Straße / Sophienstraße handelt es sich um eine reine Fußgänger-Signalanlage. Die Anlage wird verkehrsabhängig mit einer Vorrangschaltung für den öffentlichen Personennahverkehr geschaltet. Ohne Fußgängeranforderung zeigt die Lichtzeichenanlage ein Dauergrün für die Kfz-Signale. Die Fußgänger haben jederzeit die Möglichkeit, ihr Signal anzufordern. Aus dem Ruhebild (Dauergrün für die Kfz-Signale) erhalten die Fußgänger ihre Freigabezeit sofort. Die Freigabezeit der Fußgänger beträgt im Normalfall 10 Sekunden. Meldet sich während der Fußgängerphase ein Bus an, wird die Freigabezeit der Fußgänger von 10 Sekunden auf 8 Sekunden reduziert, die jedoch gleichwohl ein ungefährdetes Passieren des Überwegs für Fußgänger gewährleistet. Für den rechts einbiegenden Kfz-Verkehr aus der Sophienstraße wurde bereits beim letzten Umbau der Signalanlage eine zusätzliche Rotkammer mit 300 mm Durchmesser installiert. Hierbei handelt es sich bereits um die größte Signalkammer, die montiert werden kann. Die zusätzliche Rotkammer ist so ausgerichtet, dass Rechtsabbieger aus der Sophienstraße diese sehr gut einsehen können. Aufgrund der Anregung wird als weiterer Hinweis auf die Lichtzeichenanlage in der Sophienstraße das Verkehrszeichen 131 (Lichtzeichenanlage) in Verbindung mit der Zusatzbeschilderung VZ 1000-21 (rechtsweisend) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angeordnet. Zu Punkt 2: Das Überholen des haltenden Busses in der Haltestelle, Fahrtrichtung Dornbusch, ist gegenwärtig schon durch eine durchgezogene Linie und Sperrflächen verboten. Bauliche Maßnahmen sind wegen der vorhandenen Grundstückszufahrten leider nicht durchgängig möglich. Zu Punkt 3: Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit führt in der Ginnheimer Straße - und im weiteren Verlauf in der Ginnheimer Landstraße - regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durch. In der Ginnheimer Straße wurden im Jahr 2011 bei 35 Kontrollen insgesamt 16.387 Fahrzeuge gemessen. Es wurden 2.043 Geschwindigkeitsübertretungen registriert; dies entspricht einer Übertretungsquote von 12,5 %. Bei 26 Geschwindigkeitskontrollen in der Ginnheimer Landstraße wurden insgesamt 14.324 Fahrzeuge erfasst. Von 3.471 Fahrzeugen wurde bei erlaubtem Tempo 30 die Geschwindigkeit überschritten und damit eine Übertretungsquote von 24,2 % festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund werden auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen in dem Bereich Ginnheimer Straße / Ginnheimer Landstraße durchgeführt. Da in der Ginnheimer Landstraße die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen weit höher lag als in der Ginnheimer Straße, wird der Schwerpunkt der Kontrollen in der Ginnheimer Landstraße liegen. Im Jahr 2010 wurden in der Ginnheimer Landstraße außerdem zwischen Sophienstraße und Franz-Rücker-Allee zur besseren Führung des Radverkehrs bereits die Parkordnung geändert sowie ein Fußgängerüberweg und ein Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn eingerichtet. Diese Maßnahmen engen den Querschnitt der Fahrbahn weiter ein und führen so zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des Fahrzeugverkehrs in der Ginnheimer Landstraße. Der auf der Nordseite der Ginnheimer Landstraße, Fahrtrichtung Sophienstraße noch nicht markierte Schutzstreifen wird sobald als möglich hergestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2011OFOF 110/2Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. Januar 2012OMOM 751Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/SophienstraßeDirektanregung
- 25. Mai 2012Sie sind hierSTST 798Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/SophienstraßeStellungnahme
- 2. April 2015OFOF 667/2Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2015OMOM 4020Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenDirektanregung
- 24. Juli 2015STST 1074Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenStellungnahme
- 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 258 WochenSTST 1541Kreuzungsbereich Sophienstraße und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur BUGA neu ordnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab