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Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße

Vorlagentyp: OM
188 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 110/2 vom 15.12.2011

Betreff: Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die im Betreff angeführte Kreuzung zu sichern:

  1. Die Ampelanlage (Ginnheimer Landstraße) ist so auszustatten, dass sie den Überweg sicherer macht. Rechtsabbieger aus der Sophienstraße müssen noch deutlicher gewarnt werden (beispielsweise durch ein größeres rotes Ampelsignal und ein größeres gelbes Blinklicht als Hinweis auf die Grünphase der Fußgänger). Die recht kurze Grünphase für Fußgänger soll zudem verlängert werden.
  2. Die Haltestelle des Busses 34 in Richtung Dornbusch ist so zu sichern, dass der haltende Bus nicht überholt werden kann. Hierzu war bereits eine Verlängerung der Mittelinsel angedacht (entweder Beton oder Poller), die realisiert werden sollte.
  3. Es ist zu berichten, inwieweit Tempo 30 in diesem Bereich (Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraß
    • e)eingehalten und kontrolliert wird. Begründung: An der im Betreff angeführten Kreuzung entstehen aufgrund der Gegebenheiten sowohl für Fußgänger, besonders für Kinder und Fahrradfahrer, als auch für Autofahrer - trotz einer Vielzahl von Schildern - gefahrvolle Situationen. So übersehen an der Ampelanlage (Ginnheimer Landstraß
    • e)Rechtsabbieger häufig das Rotlicht und überfahren den Fußgängerüberweg während der Grünphase der Fußgänger. Die Grünphase der Ampel ist zudem für eine Überquerung gerade mit kleinen Kindern, die oft noch einen Roller, ein Laufrad o. ä. dabei haben, zu kurz geschaltet. Darüber hinaus gibt es zwar für den die Kreuzung querenden Bus 34 in Richtung Kirchplatz eine Mittelinsel, die gegenüberliegende Haltestelle der Buslinie 34 in Richtung Dornbusch ist jedoch ungesichert. An dieser Stelle wird der haltende Bus regelmäßig von Autos überholt - obwohl die unterbrochene Linie lediglich den Anliegern die Zufahrt in ihre Einfahrten ermöglichen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Dezember 2011OFOF 110/2Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/SophienstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 9. Januar 2012Sie sind hier
    OMOM 751Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/Sophienstraße
    Direktanregung
  3. 25. Mai 2012STST 798Verkehrssichernde Maßnahmen Kreuzung Ginnheimer Straße (im weiteren Verlauf Ginnheimer Landstraße)/SophienstraßeStellungnahme
  4. 2. April 2015OFOF 667/2Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. April 2015OMOM 4020Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenDirektanregung
  6. 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 188 WochenSTST 1074Fußgänger/Fahrradfahrer an der Kreuzung Ginnheimer Straße/Sophienstraße besser schützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 12 · 14.05.2012
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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