Befestigte Fahrwege vor Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 793
Betreff: Befestigte Fahrwege vor Wohngebäuden der Nassauischen Heimstätte Es handelt sich bei den Baumaßnahmen um die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges für die Feuerwehr. Die Wohnungsbaugesellschaften sind bei Wohngebäuden der Gebäudeklasse 4 für die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges verantwortlich. Bisher war die Anleiterbarkeit der Wohnungen nicht gewährleistet. Im Rahmen der Betreiberverpflichtung wurden in den genannten Liegenschaften gemäß DIN 14090 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" entsprechende Aufstellflächen nachgerüstet. Der Ausbau erfolgte in einer sogenannten Schotterrasenbauweise, so dass eine vollständige Begrünung der Flächen sichergestellt ist. Die Kosten der Maßnahme werden nicht auf die Mieter umgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015OFOF 762/10Befestigte Fahrwege vor Wohngebäuden der Nassauischen HeimstätteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2015VV 1257Befestigte Fahrwege vor Wohngebäuden der Nassauischen HeimstätteAnfrage
- 22. Mai 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 793Befestigte Fahrwege vor Wohngebäuden der Nassauischen HeimstätteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab