Stellungnahme des Ortsbeirats 7
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Neues zu Breitenbachstraße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 774
Betreff: Stellungnahme des Ortsbeirats 7 Wie im Bericht B 537 vom 07.12.2012 beschrieben und durch Vertreterinnen und Vertreter des Bildungsdezernats und des Stadtschulamtes auf der Ortsbeiratssitzung am 05.03.2013 erläutert, wurden diverse Alternativen zum Krippenstandort in der Breitenbachstraße geprüft und als ungeeignet eingestuft. Der Standort Breitenbachstraße liegt im Stadtbezirk 343, Bockenheim. Dieser Stadtbezirk gehört allerdings zum Ortsbezirk 7 (Rödelheim, Hausen, Praunheim). Da der Stadtbezirk zum Stadtteil Bockenheim gehört, wird dieser auch als "Krippe Bockenheim" bezeichnet. Durch seine Grenzlage zwischen den Stadtteilen Bockenheim und Rödelheim wird sich der Versorgungsauftrag der neuen Krippe auf beide Stadtteile beziehen. Das Angebot wird ausschließlich im U3-Bereich liegen (60 Plätze in 5 Gruppen). Die Betriebsträgerschaft für die Krippe Bockenheim wurde 2010 durch den Jugendhilfeausschuss an den Träger Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Frankfurt am Main vergeben. Auf der Liegenschaft Rödelheimer Landstraße/Ecke Salvador-Allende-Straße wird durch die ABG-Holding Wohnungsneubau entstehen. Die ABG hat sich bereit erklärt, hier eine Kindertageseinrichtung mit unterzubringen. Wegen der geringen Außenflächen wird diese maximal 3 Gruppen umfassen und im Rahmen des Frankfurter Sofortprogramms Kinderbetreuung (Anmietung) umgesetzt werden. Diese Einrichtung wird den entstehenden Mehrbedarf aus der Wohnungsneubebauung abdecken und darüber hinaus fehlende Kapazitäten im Bereich Kindergarten und Angebote für Kinder unter 3 Jahren im Stadtteil Bockenheim ausgleichen. Die Annahme des Ortsbeirats zur unterschiedlichen räumlichen Ausstattung und zur Größe des Außengeländes in Abhängigkeit zur Altersgruppe (über 3 Jahre und unter 3 Jahre) trifft nicht zu. Die Raumanforderungen sind in beiden Fällen die gleichen. Der Magistrat sieht in der Diskussion um den Krippenstandort keine "Machtfrage", wie der Ortsbeirat es in seiner Anregung formuliert. Vielmehr sieht der Magistrat hier die Notwendigkeit der Abwägung unterschiedlicher Interessen und damit verbunden die Herbeiführung einer politischen Entscheidung. Die sicher berechtigten Interessen der Kleingärtner, die das städtische Grundstück in der Breitenbachstraße bewirtschaften, sind mit dem öffentlichen Interesse der Sicherstellung von Kindertagesbetreuung für Familien aus dem Ortsbezirk 7 und 2 (Rödelheim und Bockenheim) abzuwägen, auch im Interesse dieser Familien, die sich heute noch nicht artikulieren, da diese Kinder noch nicht geboren sind. Zur aktuellen Versorgungssituation und den fehlenden Angeboten in den Stadtteilen Rödelheim und Bockenheim haben die Vertreter des Stadtschulamtes im Rahmen der Ortsbeiratssitzung im März umfänglich berichtet. Die Krippe in der Breitenbachstraße wird dringend zur U3-Versorgung in den Stadtteilen Bockenheim und Rödelheim und zur Einlösung des Rechtsanspruchs für Kinder unter 3 Jahren (§ 24 SGB VIII) benötigt. Der Standort ist durch die Grenzlage zwischen beiden Stadtteilen sehr gut für eine Versorgung in beide Bereiche hinein geeignet. Darüber hinaus sind weitere Projekte im Sofortprogramm zu planen, da die Versorgung von 40% selbst mit der Krippe in der Breitenbachstraße noch nicht voll erreicht wird und man von weiter steigenden Kinderzahlen in beiden Stadtteilen ausgehen muss.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2012BB 537Kindertagesstätte für BockenheimMagistratsbericht
- 3. Januar 2013OFOF 252/7Stellungnahme des Ortsbeirats 7 zur Vorlage B 537Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 22. Januar 2013OAOA 310Stellungnahme des Ortsbeirats 7 Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 537Anregung
- 3. Juni 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 774Stellungnahme des Ortsbeirats 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab