Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 763
Betreff: Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Wenn bei Baustellen Fußgänger- bzw. Radverkehr vom Gehweg auf die Fahrbahn oder umgekehrt geführt werden soll, wird grundsätzlich verfügt Rampen an den Bordstein anzubringen (Anrampung), sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Selbstverständlich kontrolliert der Magistrat die Einhaltung dieser Auflagen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Zudem wird bei Nichtbeachtung für Abhilfe gesorgt. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in bedauerlichen Einzelfällen zu Problemen kommt, da Baufirmen den Auflagen nicht oder nur verzögert nachkommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018OFOF 493/1Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2018OMOM 2669Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Direktanregung
- 13. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 763Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab