Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2669 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 08.01.2018
Betreff: Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht noch zusätzlich belasten. Die Abgrenzung der Baustellen erfordert oft, dass Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dieser Übergang vom Bordstein auf die Fahrbahn ist nur selten abgesenkt. An diesen Stellen sollen Rampen aus Holz, Metall, Asphalt, Gummi, Kunststoff, etc. angebracht werden. Im Vordergrund st eht das ungehinderte Passieren der Baustellen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen. Die Kosten sind vom jeweiligen Bauträger zu tragen.
Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass durch Baustellenabschnitte Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da dies oft mitten auf der Fahrspur ist, gibt es keine Absenkung zwischen Bordstein und Fahrbahn. Dadurch werden Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen am Weiterkommen gehindert. Beispiel 1: Baustelle im Gallus am 23. November 2017 (Weg zum Runden Tisch zur Verkehrssituation im Gallus des Ortsbeirates 1): Quelle: Selbstaufnahme Beispiel 2: Baustelle im Bahnhofsviertel am 03. Januar 2018 (Weg zum Hauptbahnhof): Quelle: Selbstaufnahme Um solche Hürden in Zukunft zu vermeiden, sollen Rampen zwischen Bordstein und Fahrbahn angebracht werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Varianten, so z. B. die folgenden: Quelle: Zufor.de Quelle: Bordsteinrampen-gummi.de Quelle: Alibaba.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018OFOF 493/1Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2669Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Direktanregung
- 13. April 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 763Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats