Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht noch zusätzlich belasten. Die Abgrenzung der Baustellen erfordert oft, dass Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dieser Übergang von Bordstein auf Fahrbahn ist nur selten abgesenkt. An diesen Stellen soll eine Rampe aus Holz, Metall, Asphalt, Gummi, Kunststoff, etc. angebracht werden. Im Vordergrund steht das ungehinderte Passieren der Baustellen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen. Die Kosten sind vom jeweiligen Bauträger zu tragen. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass durch Baustellenabschnitte Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da dies oft mitten auf der Fahrspur ist, gibt es keine Absenkung zwischen Bordstein und Fahrbahn. Dadurch werden Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen am Weiterkommen gehindert. Beispiel 1: Baustelle im Gallus am 23. November 2017 (Weg zum Runden Tisch zur Verkehrssituation im Gallus des Ortsbeirates 1) Beispiel 2: Baustelle im Bahnhofsviertel am 03. Januar 2018 (Weg zum Hauptbahnhof) Quelle: Selbstaufnahme Um solche Hürden in Zukunft zu vermeiden, sollen Rampen zwischen Bordstein und Fahrbahn angebracht werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Varianten, so z.B. folgende:
Inhalt
Antrag vom 08.01.2018, OF 493/1
Betreff: Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht noch zusätzlich belasten. Die Abgrenzung der Baustellen erfordert oft, dass Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Dieser Übergang von Bordstein auf Fahrbahn ist nur selten abgesenkt. An diesen Stellen soll eine Rampe aus Holz, Metall, Asphalt, Gummi, Kunststoff, etc. angebracht werden. Im Vordergrund steht das ungehinderte Passieren der Baustellen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen. Die Kosten sind vom jeweiligen Bauträger zu tragen.
Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass durch Baustellenabschnitte Menschen vom Bürgersteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Da dies oft mitten auf der Fahrspur ist, gibt es keine Absenkung zwischen Bordstein und Fahrbahn. Dadurch werden Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder Kinderwagen am Weiterkommen gehindert. Beispiel 1: Baustelle im Gallus am 23. November 2017 (Weg zum Runden Tisch zur Verkehrssituation im Gallus des Ortsbeirates 1) Beispiel 2: Baustelle im Bahnhofsviertel am 03. Januar 2018 (Weg zum Hauptbahnhof)
Quelle: Selbstaufnahme Um solche Hürden in Zukunft zu vermeiden, sollen Rampen zwischen Bordstein und Fahrbahn angebracht werden. Hierzu gibt es unterschiedliche Varianten, so z.B. folgende:Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2018Sie sind hierOFOF 493/1Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · FDP
- 23. Januar 2018OMOM 2669Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Direktanregung
- 13. April 2018Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 763Bordsteinrampen an Baustellen im gesamten Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme