Bebauung des Geländes der ehemaligen Lederfabrik in Unterliederbach - Vorstellung der Pläne war zu spät
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 742
Betreff: Bebauung des Geländes der ehemaligen Lederfabrik in Unterliederbach - Vorstellung der Pläne war zu spät Zu 1: Bezüglich der Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte hat der Magistrat in der Vergangenheit mehrfach zum Teil sehr ausführlich erläutert, dass eine Beteiligung der Ortsbeiräte in Baugenehmigungsverfahren rechtlich nicht zulässig ist. Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden, wird an dieser Stelle exemplarisch an die Vorgänge ST 1010 vom 05.10.2006, ST 1044 vom 05.07.2007, B 777 vom 26.10.2007, ST 887 vom 21.05.2008, ST 831 vom 25.05.2009, ST 1047 vom 20.07.2009, ST 1426 vom 30.09.2009, ST 1206 vom 26.08.2010 sowie ST 543 vom 18.04.2011 verwiesen. Zu 2+3: Der Stellplatznachweis erfolgte streng nach den Regeln der Stellplatzsatzung. Dementsprechend wurden 25 Stellplätze für die Wohnungen genehmigt. Die Aussage, dass bei 25 Wohnungen nur 9 Parkplätze vorgesehen seinen, ist daher nicht zutreffend. Vielmehr hat der Projektentwickler bei der Vorstellung im Ortsbeirat angegeben, er werde mehr Stellplätze an den Einkaufsmarkt vermieten, da erfahrungsgemäß die Nachfrage nach Stellplätzen bei Wohnungsmietern und Eigentümern geringer sei. Dies ist unstreitig zwar nicht im Sinne der Stellplatzsatzung, allerdings kann die privatrechtliche Verfügung über die Stellplätze nicht in einer Stellplatzsatzung geregelt werden und somit auch nicht in einer Baugenehmigung.
Zu 4: Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass durch die genehmigte Baumaßnahme Stellplätze wegfallen. Sofern damit eine eventuelle bisherige Parknutzung des Baugrundstücks gemeint ist, ist festzustellen, dass für die Liegenschaft Baurecht besteht. Ein Gewohnheitsrecht, auch hier weiter parken zu dürfen, gibt es nicht. Ebenso wenig handelt es sich um Stellplätze, deren Wegfall zu berücksichtigen wäre. Zu 5 + 6: Abschließend möchte der Magistrat versichern, dass er Verständnis für die Parkplatzproblematik hat, diese jedoch nicht in dem gewünschten Ausmaß berücksichtigen kann. Das Stadtgebiet Frankfurt zeichnet sich geographisch unter anderem dadurch aus, dass hier nur eine verhältnismäßig kleine Fläche zur Verfügung steht. Dies bedeutet, dass (kosten-)freie Parkflächen regelmäßig nicht im gewünschten Ausmaß zur Verfügung gestellt werden können. Sofern Anwohner sich entschließen, kostenpflichtige Parkangebote nicht anzunehmen, ist dies eine eigenständige Entscheidung, deren Konsequenzen jedoch in aller Regel bereits im Vorfeld bekannt sind. Eine Entspannung der Parksituation durch Errichtung einer zusätzlichen Tiefgarage scheitert vorliegend bedauerlicherweise an dem Umstand, dass das Regierungspräsidium als Altlastenbehörde wegen einer gegebenen Altlasteneigenschaft des Baugrundstückes die Errichtung förmlich untersagt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2012OFOF 322/6Bebauung des Geländes der ehemaligen Lederfabrik in Unterliederbach - Vorstellung der Pläne war zu spätOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, LINKE.
- 20. März 2012VV 318Bebauung des Geländes der ehemaligen Lederfabrik in Unterliederbach - Vorstellung der Pläne war zu spätAnfrage
- 21. Mai 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 742Bebauung des Geländes der ehemaligen Lederfabrik in Unterliederbach - Vorstellung der Pläne war zu spätStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab