Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim - Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.05.2011, ST 737
Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim - Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche Der Magistrat hat über das zuständige Fachamt, nach Begutachtung der Fläche, erste Schritte unternommen, um kurzfristig die noch nicht hergerichtete Fläche auf dem Parkplatz vor der Sportanlage Harheim nutzbar zu machen. Hierzu befindet sich das Fachamt im Dialog mit dem nutzenden Harheimer Sportvereinen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2011OFOF 223/14Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: .Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2011OMOM 5007Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: „Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche“Direktanregung
- 10. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 737Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim - Schottern der noch nicht hergerichteten FlächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab