Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: .Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche.
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Antrag vom 13.02.2011, OF 223/14
Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: "Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Mittel von 5.000 € bereitzustellen und zeitnah freizugeben, damit zumindest provisorisch die o. g. Fläche zum Parken an der Bezirkssportanlage Harheim genutzt werden kann.
Begründung: Aufgrund der intensiven "Nutzung der gesamten Sportanlage u. a. auch durch die Sportler der neuen Turnhalle des Turnverein Harheim, ist die vorhandene Parkplatzfläche erheblich zu klein. In der OF 149/14 vom 03.04.2009 bzw. OM 3120 vom 20.04.2009 wurde der Ausbau der noch nicht verfügbaren Parkplatzfläche beantragt. Mit der ST 69 vom 15.01.2010 wurde uns mitgeteilt, dass mit Kosten von 280.000 € zu rechnen ist, diese Mittel aber kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung stehen würden. Auf Initiative der Beteiligten liegt zwischenzeitlich ein Angebot einer ortsansässigen Firma vor, mit dem diese noch nicht hergerichtete Fläche für 5.000 € incl. MwSt, provisorisch ausgehoben und geschottert werden kann. Mit diesem im Verhältnis geringen Betrag können die Bedürfnisse der Sporttreibenden zumindest kurzfristig erfüllt werden, bis ggf. längerfristig der gesamte Parkplatz der Bezirkssportanlage in einen sachgerechten Zustand gebracht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2011Sie sind hierOFOF 223/14Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: .Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2011OMOM 5007Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: „Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche“Direktanregung
- 10. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 737Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim - Schottern der noch nicht hergerichteten FlächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet