Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: „Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche“
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2011, OM 5007 entstanden aus Vorlage: OF 223/14 vom 13.02.2011
Betreff: Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: "Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche" Der Magistrat wird gebeten, Mittel in Höhe von 5.000 Euro bereitzustellen und zeitnah freizugeben, damit zumindest provisorisch die o. g. Fläche zum Parken an der Bezirkssportanlage Harheim genutzt werden kann.
Begründung: Aufgrund der intensiven Nutzung der gesamten Sportanlage, u. a. auch durch die Sportler der neuen Turnhalle des Turnvereins Harheim, ist die vorhandene Parkplatzfläche erheblich zu klein. Mit der Vorlage OM 3120 vom 20.04.2009 wurde der Ausbau der noch nicht verfügbaren Parkplatzfläche beantragt. Mit der Stellungnahme ST 69 vom 15.01.2010 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass mit Kosten von 280.000 Euro zu rechnen ist, diese Mittel aber kurz- und mittelfristig nicht zur Verfügung stehen würden. Auf Initiative der Beteiligten liegt zwischenzeitlich ein Angebot einer ortsansässigen Firma vor, mit dem diese noch nicht hergerichtete Fläche für 5.000 Euro incl. MwSt. provisorisch ausgehoben und geschottert werden kann. Mit diesem im Verhältnis geringen Betrag können die Bedürfnisse der Sporttreibenden zumindest kurzfristig erfüllt werden, bis gegebenenfalls längerfristig der gesamte Parkplatz der Bezirkssportanlage in einen sachgerechten Zustand gebracht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2011OFOF 223/14Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: .Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche.Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2011Sie sind hierOMOM 5007Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim: „Schottern der noch nicht hergerichteten Fläche“Direktanregung
- 10. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 737Parkplatz Bezirkssportanlage Harheim - Schottern der noch nicht hergerichteten FlächeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats