Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 730
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-Straße Zu 1.: Der Taxihalteplatz in der Wilhelm-Epstein-Straße wurde unter dem Gesichtspunkt der Behinderten-/ Patientenfreundlichkeit verlegt. Diese Personengruppe muss hierdurch einen kürzeren Weg zwischen Krankenhaus und Taxistand zurücklegen bzw. kann diesen ohne aufwändige Suche direkt finden. Die Verengung der Fahrbahnbreite durch den Taxihalteplatz hat den positiven Nebeneffekt, dass dieser automatisch zu einer Verkehrsberuhigung beiträgt. Würde der Taxihalteplatz verkürzt oder gänzlich verlegt werden, stünde mehr Fahrbahnbreite zur Verfügung, die wiederum zum Fahren einer höheren Geschwindigkeit einlädt.
Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen.
Zu 3.: Bedienstete der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit sind mehrmals wöchentlich im Bereich der Wilhelm-Epstein-Straße zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unterwegs. Dabei werden alle erkannten Verkehrsverstöße geahndet. Im Jahr 2011 wurden bisher 232 Verwarnungen ausgestellt, 70 allein im Bereich des Markus-Krankenhauses. Der Kreuzungsbereich zur Ginnheimer Landstraße wird in nächster Zeit verstärkt überwacht. Im Bereich der Wilhelm-Epstein-Straße finden auch Geschwindigkeitsmessungen statt. Seit Januar 2010 wurden dort insgesamt elf Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und 2818 Fahrzeuge gemessen. Dabei haben sich 2511 Fahrzeuge (89,1%) an die vorgegebene Geschwindigkeit gehalten. Die weitere Entwicklung der Verkehrssituation wird im Rahmen gelegentlicher Geschwindigkeitsmessungen weiter beobachtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2011OFOF 1379/9Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2011OMOM 5022Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 730Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab