Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Vorgang: OM 4229/10 OBR 9; ST 1004/10 Die Ortsbegehung am 15. Oktober 2010 mit Ginnheimer Bürgern führte auf Wunsch von acht Anliegern der Wilhelm-Epstein-Straße auch in den westlichen Teil dieser Straße bis zur Einmündung in die Ginnheimer Landstraße. Die Anwohner schilderten, ebenso wie Bewohner des nördlich angrenzenden Wohngebiets, dass viele Unfälle an den Einmündungen der nördlichen Seitenstraßen in die Wilhelm-Epstein-Straße durch die zugeparkten Einmündungsbereiche verursacht werden; ferner gefährliche Situationen entstehen durch Park- und Suchverkehr, zu schnelles Fahren auf der Wilhelm-Epstein-Straße trotz des (viel zu unauffällig angebrachten) Tempo 30-Schildes, durch Halten im absoluten Halteverbot vor dem Haupteingang des Krankenhauses von insbesondere Lieferfahrzeugen, fehlende effiziente Verkehrskontrollen und neuerlich insbesondere den nach Osten vorgerückten Taxihalteplatz im bereits durch Schrägparkflächen verengten Straßenraum am westlichen Ende der Straße. Im Berufsverkehr entstünden dort nicht nur häufig gefährliche Begegnungen und lange Staus, auch der Bus der Linie 34 komme sehr oft nicht mehr durch. Die Beurteilung des Magistrats in der Stellungnahme 1004 vom 15.07.2010 berücksichtigt in keiner Weise die berechtigten Interessen der Bewohner des Gebiets und ignoriert den Willen des Ortsbeirats. Im Übrigen ist die Angabe, dass keine Beschwerden vorliegen, unzutreffend. Infolgedessen wird der Magistrat dringend gebeten, 1. den Taxihalteplatz auf die frühere Position zurückzuverlegen; 2. Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn aufzubringen; 3. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Tempo-30-Zone durchzuführen.
Inhalt
Antrag vom 03.02.2011, OF 1379/9
Betreff: Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-Straße Vorgang: OM 4229/10 OBR 9; ST 1004/10 Die Ortsbegehung am 15. Oktober 2010 mit Ginnheimer Bürgern führte auf Wunsch von acht Anliegern der Wilhelm-Epstein-Straße auch in den westlichen Teil dieser Straße bis zur Einmündung in die Ginnheimer Landstraße. Die Anwohner schilderten, ebenso wie Bewohner des nördlich angrenzenden Wohngebiets, dass viele Unfälle an den Einmündungen der nördlichen Seitenstraßen in die Wilhelm-Epstein-Straße durch die zugeparkten Einmündungsbereiche verursacht werden; ferner gefährliche Situationen entstehen durch Park- und Suchverkehr, zu schnelles Fahren auf der Wilhelm-Epstein-Straße trotz des (viel zu unauffällig angebrachten) Tempo 30-Schildes, durch Halten im absoluten Halteverbot vor dem Haupteingang des Krankenhauses von insbesondere Lieferfahrzeugen, fehlende effiziente Verkehrskontrollen und neuerlich insbesondere den nach Osten vorgerückten Taxihalteplatz im bereits durch Schrägparkflächen verengten Straßenraum am westlichen Ende der Straße. Im Berufsverkehr entstünden dort nicht nur häufig gefährliche Begegnungen und lange Staus, auch der Bus der Linie 34 komme sehr oft nicht mehr durch. Die Beurteilung des Magistrats in der Stellungnahme 1004 vom 15.07.2010 berücksichtigt in keiner Weise die berechtigten Interessen der Bewohner des Gebiets und ignoriert den Willen des Ortsbeirats. Im Übrigen ist die Angabe, dass keine Beschwerden vorliegen, unzutreffend. Infolgedessen wird der Magistrat dringend gebeten, 1. den Taxihalteplatz auf die frühere Position zurückzuverlegen; 2. Tempo-30-Piktogramme auf der Fahrbahn aufzubringen; 3. regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der Tempo-30-Zone durchzuführen.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2011Sie sind hierOFOF 1379/9Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2011OMOM 5022Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 730Verkehrsberuhigung in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE