Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass bei der Aufstellung neuer Parkscheinautomaten die Barrierefreiheit der Gehwege nicht eingeschränkt werden soll. Zudem wird das Gesamtkonzept der Parkraumbewirtschaftung als ausreichend erachtet, weshalb eine Vorstellung im Ortsbeirat nicht notwendig ist.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Magistrat ist immer bemüht, bei der Aufstellung von Parkscheinautomaten die Barrierefreiheit der Gehwege nicht einzuschränken.
Zu 2.: Das Gesamtkonzept der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung für alle bestehenden Bewohnerparkgebiete ist nach Meinung des Magistrats im B 299/19 ausreichend dargestellt. Eine Vorstellung im Ortsbeirat 2 wird für nicht erforderlich gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1236/2Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020OMOM 6973Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenDirektanregung
- 6. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 722Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab