Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die neuen Parkscheinautomaten im Westend so aufzustellen, dass die Barrierefreiheit der Gehwege nicht beeinträchtigt wird. Dies geschieht aufgrund von Hinweisen der Bewohner, die eine Einschränkung der Gehwegbreite befürchten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die im Zuge der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen erforderlichen neuen Parkscheinautomaten so aufgestellt werden, dass die Barrierefreiheit der Gehwege nicht eingeschränkt wird.
- Das Gesamtkonzept der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung im Ortsbezirk 2 im OBR 2 vorzustellen. Der OBR 2 bietet an, diese Vorstellung ggf. auch im Rahmen einer Online-Veranstaltung durchzuführen, z.B. per Webex- oder Zoom-Videokonferenz.
Begründung
Hinweis von Bewohnern des Westend, dass eine ausreichende Breite der Gehwege durch die Aufstellung neuer Parkscheinautomaten nicht mehr gegeben ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020Sie sind hierOFOF 1236/2Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020OMOM 6973Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenDirektanregung
- 6. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 722Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme