Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die neuen Parkscheinautomaten im Westend so aufzustellen, dass die Barrierefreiheit der Gehwege nicht beeinträchtigt wird. Dies geschieht aufgrund von Hinweisen der Bewohner, die eine Einschränkung der Gehwegbreite befürchten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass die im Zuge der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in Bewohnerparkzonen erforderlichen neuen Parkscheinautomaten so aufgestellt werden, dass die Barrierefreiheit der Gehwege nicht eingeschränkt wird; 2. das Gesamtkonzept der zukünftigen Parkraumbewirtschaftung im Ortsbezirk 2 im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Der Ortsbeirat 2 bietet an, diese Vorstellung gegebenenfalls auch im Rahmen einer Online-Veranstaltung durchzuführen, z. B. per Webex- oder Zoom-Videokonferenz.
Begründung
Hinweis von Bewohnern des Westend, dass eine ausreichende Breite der Gehwege durch die Aufstellung neuer Parkscheinautomaten nicht mehr gegeben ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 1236/2Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. November 2020Sie sind hierOMOM 6973Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenDirektanregung
- 6. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 722Neue Parkscheinautomaten im Westend dürfen die Barrierefreiheit der Bürgersteige/Gehwege nicht beeinträchtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats