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Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläutern

Vorlagentyp: STMagistrat
9 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 718

Betreff: Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläutern Zu 1.: Der Neufassung der Bädereintrittspreise in Frankfurt am Main liegt zugrunde, dem Badegast die notwendigerweise aufzuerlegenden zusätzlichen Finanzbeiträge in einer Weise weiter zu geben, die möglichst weitgehend durch die individuell bezogene Leistung gerechtfertigt ist. Dies bedeutet, dass auch künftig der Besuch von sogenannten Erlebnisbädern mit Sondereinrichtungen wie Saunaanlagen, Wasserrutschen oder Wellenbetrieb teurer ist als der Besuch von konventionellen Hallen- und Freibädern. Auch wird darauf Wert gelegt, die Frankfurt-Pass-Inhaber/innen in keiner Weise schlechter zu stellen als bisher, so dass hierdurch die wirtschaftlich Schwächsten der Gesellschaft Vorteile beim Eintritt in die Frankfurter Bäder haben. Die letzte Eintrittspreiserhöhung in den Frankfurter Bädern wurde im Jahr 2008 vorgenommen und liegt somit bereits fünf Jahre zurück. In der Zwischenzeit sind in nahezu allen Bereichen des Bäderbetriebs die Kosten, vor allem auch die Energiekosten, stark "davon gelaufen". Es wurden in den letzten Jahren sehr große Anstrengungen unternommen, um die Bäder nicht nur baulich und technisch auf akzeptablem Stand zu halten. Es wurde auch viel für die Attraktivierung der Schwimmstätten getan. So sind seit 2004 mehr als 60 Millionen Euro in Bau und Technik der Bäder gesteckt worden. Es erfolgte eine vollständige Erneuerung der Badelandschaft der Freibäder Silo, Brentano, Eschersheim und Hausen, wobei bei den drei letztgenannten auch für Neubauten im hochbaulichen Bereich gesorgt wurde. Das ehemalige Bezirksbad Sachsenhausen wurde als "Textorbad" im Schwanthaler Carrée als Neubau errichtet. In mehreren Abschnitten wurde der Hallenbadbereich des Riedbades Bergen-Enkheim modernisiert. In diesem Jahr ist die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) gehalten, rund 7 Millionen Euro in die Dach- und Fassadensanierung des Panoramabades Bornheim zu investieren, um das Schwimmen und Saunabaden an diesem Standort überhaupt aufrecht erhalten zu können. Hieraus - und dies stellt nur die Benennung der größten Baumaßnahmen dar - ergeben sich erheblich gestiegene Zins- und Abschreibungslasten, die von der BBF über lange Zeiträume hinweg zu finanzieren sind. Ohne den schwierigen Weg, nun die Gäste der Frankfurter Bäderlandschaft mehr an den entstehenden Kosten zu beteiligen, hätten ganze Bäderstandorte in Frankfurt am Main in Frage gestellt werden müssen. Dies sollte vermieden werden. Wenn jeder Gast seinen Beitrag zur Absenkung der Verluste aus dem Bäderbetrieb erbringt, können hoffentlich sämtliche Bäder in unserer Stadt dauerhaft weiter betrieben werden.

Zu 2.: Zur Einführung der Vorteilskarten ist darzustellen, dass die Monatskartennutzer/innen häufig täglich in die Bäder kommen. Für die Leistung "tägliches Schwimmen" hat man bisher mit der Nutzung der Monatskarte ein Höchstmaß an Rabattierung erhalten, das leider vor dem Hintergrund der im Frankfurter Bäderbereich bestehenden erheblichen Konsolidierungszwänge nicht aufrecht erhalten werden kann. Zur Verdeutlichung sei Folgendes ausgeführt: Zu einem Preis von 45 Euro wurde die bisher erhältliche Monatskarte oft rund 30 Mal im Monat genutzt. Dies bedeutet, dass bisher durchschnittlich pro Eintritt lediglich 1,50 Euro gezahlt wurde. Der bisherige Preis für Schwimmen in konventionellen Hallen- und Freibädern lag jedoch bei 4 Euro. Demnach wurde ein Rabatt von 2,50 Euro pro Eintritt gewährt bzw. wurde im Vergleich zum Normalpreis pro Monat 75 Euro gespart. Die bisherige, überproportional hohe Rabattierung von 62,5% kann leider nicht beibehalten werden. Hinzu kommt, dass es aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsfrequenzen der Monatskarteninhaber/innen auch zu unterschiedlichen Erhöhungsschritten kommt. All jene zum Beispiel, die bisher per Monatskarte nur jeden zweiten Tag in unsere Bäder kamen, zahlten bisher jedoch bereits 3 Euro pro Eintritt, so dass der Nachlass 1 Euro betrug und somit auch bisher ein Rabatt von 25% gewährt wurde. Dies wird künftig beibehalten, sofern sich der Kunde dazu entschließt, die mit dem höchsten Rabatt von 25% versehene neue sogenannte "Vorteilskarte" zu kaufen. Die für die "Vielschwimmer" als alternatives Angebot zur Monatskarte einzuführende "Vorteilskarte" stellt auch bei anderen großen Badbetreibern dieser Republik ein fast schon standardmäßig vorgehaltenes Angebot dar. Je nachdem, welchen Geldbetrag der Badegast bereit ist, im Vorhinein zu entrichten, erhält er eine Rabattierung, die umso größer wird, je mehr der Kunde in den Kartenkauf investiert. Mit dem neuen Höchstrabattierungssatz von 25 % wird der Preisnachlass auf ein übliches Niveau gebracht. So gewährt die Bäderland Hamburg GmbH Rabattierungen bis 18% für die Inhaber ihrer "Multi Card"; die Stadtwerke München GmbH hält für die Käufer ihrer sogenannten "M-Bäderkarte" Eintrittsrabatte für die Münchner Bäder bis zu 20% bereit und die KölnBäder gewähren bei Nutzung ihrer Vorteilskarte Rabatte bis zu 25%. Ergänzend ist darzustellen, dass die neue Vorteilskarte für die Frankfurter Bäder zeitlich nicht begrenzt ist. Im Falle von Krankheit oder sonstiger Verhinderung kann die Nutzung problemlos ausgesetzt werden, was gegenüber der jeweils nur einen Monat gültigen Monatskarte eine bessere Handhabung ermöglicht. Zudem ist die Vorteilskarte übertragbar und kann - anders als die Monatskarte - von mehreren Personen "abgeschwommen" oder für Saunabaden genutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. März 2013OFOF 677/6Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläuternOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 9. April 2013VV 697Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläuternAnfrage
  3. 27. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 Wochen
    STST 718Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläutern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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