Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläutern
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Auskunftsersuchen vom 09.04.2013, V 697 entstanden aus Vorlage: OF 677/6 vom 24.03.2013
Betreff: Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläutern Vorgang: M 44/13 Die Stadt Frankfurt am Main steht in Anbetracht der finanziellen Herausforderungen unter großem Druck, ein besseres Ergebnis des städtischen Haushalts herbeizuführen. Unter dem Gesichtspunkt, dass Kürzungen bzw. Belastungen gleichmäßig verteilt werden sollen, ist es grundsätzlich verständlich, dass in diesem Zusammenhang auch über eine Anpassung der Eintrittspreise für die Schwimmbäder gesprochen wird. Allerdings sind zu der im insgesamt sehr ausgewogenen Haushaltssicherungskonzept 2013 (M 44) beschriebenen Anpassung der Eintrittspreise noch Fragen von Bürgerinnen und Bürgern offen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. welches Konzept der neuen Gestaltung der Eintrittspreise für die Schwimmbäder zugrunde liegt; 2. welche Gründe dazu geführt haben, künftig anstelle von Monatskarten die sogenannten Vorteilskarten (Prepaid-Karten) anzubieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2013OFOF 677/6Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläuternOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. April 2013Sie sind hierVV 697Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläuternAnfrage
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 718Neue Eintrittspreise für die Schwimmbäder erläuternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen