Verkehrsberuhigung Seckbach Nord / Grüngürtel
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 712
Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord / Grüngürtel Der Durchgangsverkehr über die Bundesstraße B 521 wird im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße / Vilbeler Landstraße über eine freie Rechtsabbiegespur unsignalisiert geführt. Zusätzliche Maßnahmen sind hier nicht möglich. Am Knotenpunkt Vilbeler Landstraße / Nordumfahrung Bergen wurde dem angesprochenen Verkehrsstrom bereits eine hohe Priorität innerhalb der Lichtsignalsteuerung gegeben. Weitergehende Maßnahmen würden hier vor allem zu Lasten des Verkehrs aus Bergen gehen, da dieser auch bedingt durch die örtlichen Gegebenheiten (Anfahren in der Steigung) seine Grünzeit nicht optimal ausnutzen kann. Aus den vorgenannten Gründen wird hier von Änderungen an der Lichtsignalsteuerung Abstand genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Dezember 2010BB 737Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
- 12. Januar 2011OAOA 1257Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737Anregung
- 12. Januar 2011OFOF 727/16Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · WBE
- 3. Mai 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 712Verkehrsberuhigung Seckbach Nord / GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab