Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auch zum Punkt 2 der OA 740 vom 22.09.2008 des OBR 11 zu berichten.
Inhalt
Antrag vom 12.01.2011, OF 727/16
Betreff: Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auch zum Punkt 2 der OA 740 vom 22.09.2008 des OBR 11 zu berichten.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Dezember 2010BB 737Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
- 12. Januar 2011Sie sind hierOFOF 727/16Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelOrtsbeiratsantrag · WBE
- 12. Januar 2011OAOA 1257Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Bericht des Magistrats vom 03.12.2010, B 737Anregung
- 3. Mai 2011Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 712Verkehrsberuhigung Seckbach Nord / GrüngürtelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 2 SPD zu 3. Einstimmige Annahme