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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main sieht sich mit einer hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen konfrontiert, die derzeit nicht gedeckt werden kann. Um die Situation zu verbessern, wird die Gründung einer Gewerbeflächenentwicklungsgesellschaft vorgeschlagen, die flexibel auf Marktveränderungen reagieren und Gewerbeflächen für Unternehmen bereitstellen kann.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Nachfrage und die Bedarfe an Gewerbeflächen im Stadtgebiet können aktuell nicht bedient werden. Lediglich ca. 29 Prozent der Anfragen in den vergangenen 4 Jahren nach geeigneten Gewerbeflächen/-grundstücken an die Wirtschaftsförderung konnten mit potenziellen Flächenangeboten (überwiegend private Flächen) beantwortet werden. Aktuell müssen Ansiedlungswünsche von Interessenten mangels Flächen regelmäßig zurückgewiesen werden. Das Gewerbeflächenpotenzial in Frankfurt am Main schrumpfte aufgrund der sukzessiven Umwandlung von Gewerbegebieten in Wohn- oder Mischgebiete in den letzten Jahren weiter. Die Wirtschaftsförderung schätzt das Volumen der in den letzten Jahren durch Umwandlung von Gewerbegebieten in Gebiete anderer Nutzung betroffenen Flächen auf Basis ihrer Arbeit auf mehrere Dutzend Hektar. Allein seit 2015 stehen mindestens 28 Hektar ehemals zielkonform genutzte Gewerbe- und Industrieflächen nicht mehr für gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Betrachtet man darüber hinaus die Verluste an ehemals gewerblich genutzten Flächen außerhalb von GE/GI-Gebieten, belaufen sich die Verluste auf über 60 Hektar. Eine im RfEk prognostizierte Gewerbebedarfsdeckung bis 2030 ist nicht zu erreichen. Die Bedarfe an zusätzlichen Betriebsflächen für Nutzungen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind, beziffert das RfEk auf bis zu 140 Hektar. Die Stadt Frankfurt am Main besitzt zurzeit nahezu keine eigenen Gewerbeflächen, die Unternehmen kurzfristig zu Verfügung gestellt werden können. Die Bedarfe der Unternehmen müssen daher über privatwirtschaftliche Flächenreserven, - soweit vorhanden -, abgebildet werden. Eine kurzfristige oder mittelfristige Änderung der Gesamtsituation ist aktuell nicht in Sicht. Damit die Stadt Frankfurt im Rahmen einer aktiven Gewerbeflächenpolitik als auch der Wirtschaftsförderung weiterhin Gewerbeflächen für Wachstum und Ansiedlung von Unternehmen zur Verfügung stellen kann, ist es notwendig, zusätzliche Gewerbeflächen anzukaufen und für Unternehmen Verfügung zu stellen. Die aktuelle Nachfrage nach Grundstücken im Stadtgebiet ist von einer hohen Dynamik als auch teilweise sehr kurzen Verkaufszeiträumen geprägt. Wenn überhaupt Gewerbegrundstücke an den Markt gelangen, werden diese in der Regel sehr schnell verkauft. Vielfach werden diese Grundstücke auch über Bieterverfahren veräußert. Um als Stadt Frankfurt eine realistische Chance zu haben, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgen zu können und hierfür zukünftig im Markt Schlüsselgrundstücke zu erwerben, entwickeln oder bewirtschaften zu können, bedarf es einer hohen Flexibilität und der Möglichkeit, sehr kurzfristig im Rahmen eines Ankaufsverfahren reagieren zu können. Vorgaben wie notwendige Stadtverordnetenbeschlüsse zum Ankauf von Grundstücken als auch fehlende, aber notwendige Spielräume für Preisverhandlungen der Stadt führen dazu, dass auch in Zukunft, gar keine oder nur sehr wenige Grundstücke für eine aktive Gewerbeflächenpolitik angekauft werden können. Diesem Umstand soll mit der Gründung einer Gewerbeflächenentwicklungsgesellschaft begegnet werden. Hierbei soll gewährleistet werden, dass die Gesellschaft in den hoch dynamischen Verkaufs- oder Bieterverfahren mit den notwendigen Mandaten als auch der benötigten Flexibilität ausgestattet ist, um erfolgreich Gewerbegrundstücke für die Stadt Frankfurt am Main erwerben zu können. Die Gesellschaft kann dann zusätzlich auch Vermarktung, Entwicklung und Bewirtschaftung städtischer Gewerbe- und Industrieflächen übernehmen - von der Flächenentwicklung über Werbung und Kundenansprache bis zum Kaufvertrag - und agiert damit als One-Stop-Agency zur Förderung von Ansiedlung und Investitionen. Um sich dauerhaft die Steuerungsmöglichkeiten über das Grundstückseigentum zu erhalten, soll die Gesellschaft ihre Grundstücke in der Regel nur im Rahmen der Erbpacht oder Miete vergeben. Die Vergabe der Grundstücke durch eine Gesellschaft würde dabei die Möglichkeit eröffnen, neben der Höhe des Pachtzinses/der Miete/des Kaufpreises weitere wirtschaftsfördernde Faktoren wie z.B. zu schaffende/zu erhaltende Arbeitsplätze, Systemrelevanz für die kommunale Wirtschaft oder zu erwartende Gewerbesteuereinnahmen als Vergabekriterium heranzuziehen. Die Klärung der idealen Rechtsform einer Gesellschaft für Gewerbeflächenentwicklung soll in der Vorbereitungsphase gemäß Beschlusspunkt X im Vortrag M151 geklärt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2020OFOF 1485/1GewerbeflächenentwicklungsprogrammOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 24. November 2020VV 1850Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151Anfrage
  3. 26. März 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 707Gewerbeflächenentwicklungsprogramm
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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