Gewerbeflächenentwicklungsprogramm
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Notwendigkeit der Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung zu erläutern. Dies soll dazu dienen, Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Gewerbeflächen zu versorgen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Warum hält der Magistrat die Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung für erforderlich?
- In welcher Rechtsform soll diese Gesellschaft errichtet werden?
- Welche spezifischen Vorteile ergeben sich im Vergleich zu einer Aufgabenwahrnehmung im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Organisationsformen?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 151 vom 25. September 2020 "Gewerbeflächenentwicklungsprogramm" zu erläutern, warum er die Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung für erforderlich hält. Insbesondere ist insoweit mitzuteilen, in welcher Rechtsform diese Gesellschaft für Gewerbeflächenentwicklung errichtet werden soll und welche spezifischen Vorteile sich daraus im Vergleich zu einer Aufgabenwahrnehmung im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Organisationsformen ergeben.
Begründung
Zu dieser Frage führt der Magistrat in der vorbezeichneten Vorlage lediglich aus, dass die Möglichkeiten der Stadt bei der Umsetzung von strategischen Ansätzen der Gewerbeflächenentwicklung durch Steuerung von Unternehmensansiedlungen begrenzt sei. Die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft solle vorbereitet werden, damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können. Es ist jedoch nicht einsichtig, warum z. B. ein städtisches Amt nicht flexibel und unabhängig vom Marktverhalten Dritter handeln können sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2020OFOF 1485/1GewerbeflächenentwicklungsprogrammOrtsbeiratsantrag · FDP
- 24. November 2020Sie sind hierVV 1850Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151Anfrage
- 26. März 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 707GewerbeflächenentwicklungsprogrammStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen