Schadstoffmessstation Am Erlenbruch
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 707
Betreff: Schadstoffmessstation Am Erlenbruch Wie der Magistrat in seinem Bericht B 72 (2019) ausführlich darlegt, erachtet er eine zusätzliche Messstation Am Erlenbruch als nicht notwendig. Die Belastung durch Stickstoffdioxid wird im Riederwald durch drei Passivsammler bereits sehr gut abgebildet, eine vergleichbare Messdichte gibt es im gesamten übrigen Stadtgebiet nicht. Von Grenzwertüberschreitungen ist in Frankfurt am Main nur das Stickstoffdioxid-Jahresmittel (40 μg/m3) betroffen. Kurzzeitspitzen führten auch an der Friedberger Landstraße nicht zur Überschreitung des Stickstoffdioxid-Stundenmittelgrenzwerts (200 μg/m3, 18 Überschreitungen pro Jahr erlaubt). Dies gilt auch für die Zeit, als die dortige Jahresmittelbelastung noch höher als heute Am Erlenbruch lag. Es besteht demnach keine Notwendigkeit zu zeitlich höher aufgelösten Messungen. Grundsätzlich gilt, dass die Zuständigkeit für lufthygienische Messungen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie liegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2018OFOF 492/11Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation auf dem ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Dezember 2018EAEA 301Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling Schadstoffmessstation Am ErlenbruchEtatanregung
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 707Schadstoffmessstation Am ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab