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Gehwegparken Rendeler Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Beschilderung in der Rendeler Straße gegenüber der Einmündung der Weidenbornstraße mittels Verkehrszeichen (VZ) 315-66 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Anfang" sowie in der Rendeler Straße gegenüber der Liegenschaft 45 mittels Verkehrszeichens 315-55 StVO "Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts" wird jeweils entfernt. Die Gehwege sind dort nicht ausreichend dimensioniert, um das Parken darauf (auch halbseitig) zuzulassen. Eine Restgehwegbreite von 2,20 m ist nicht vorhanden. Darüber hinaus behindert das halbseitige Parken zusätzlich noch den Fahrverkehr, da ein Durchkommen nicht mehr möglich ist, wenn sich Verkehrsteilnehmer an den roten Ampeln aufstellen. In der Folge wird das Parken in den Abschnitten der Rendeler Straße zwischen der Einmündung Weidenbornstraße und der Liegenschaft Rendeler Straße 10 sowie zwischen der Gronauer Straße und der Heidestraße auf der jeweils östlichen Seite nicht mehr gestattet. Der Kaugummi-Automat wurde entfernt.