Gehwegparken Rendeler Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die erforderliche Restgehwegbreite von 2,20 Metern für die Ausweisung von Gehwegparken ist hier eindeutig nicht gegeben. Das heißt, dass bei Veränderungen oder Neuplanungen Gehwegparken nicht mehr neu zugelassen werden dürfte. Damit würden alle Parkplätze auf dem Gehweg entfallen. Der Ortsbeirat wird gebeten, diesbezüglich sein Votum mitzuteilen. Hinsichtlich der Entfernung des Kaugummiautomaten sind noch weitere Abstimmungen notwendig. Der Kaugummiautomat lässt sich nicht ohne weiteres entfernen, da Beschädigungen an der Hauswand nicht ausgeschlossen werden können.