Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2011, ST 703
Betreff: Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden Vorläufige Stellungnahme: Die Ergebnisse der gleichzeitigen Langzeitverkehrserhebung in der Huswertstraße und in der Straße An den Drei Hohen liegen noch nicht vor. Sobald die entsprechenden Daten vorliegen, wird dem Ortsbeirat eine abschließende Stellungnahme vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2010OFOF 993/10Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4373Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenDirektanregung
- 8. November 2010STST 1438Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 3. Mai 2011Sie sind hierSTST 703Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 2. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1302Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab