Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2010, ST 1438
Betreff:
Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbinden
Vorläufige Stellungnahme:
Die Auswertung der Daten, die im Rahmen einer Langzeitverkehrserhebung im Frühjahr 2010 ermittelt wurden, haben ergeben, dass die Spitzenbelastungen in Richtung Huswertstraße in den Zeiten zwischen 08:30 und 11:00 Uhr auftraten. Diese stehen somit nicht im direkten Zusammenhang mit den Verkehrsspitzen, die in der Renettenstraße mittels der mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlage zwischen 07:00 und 10:00 Uhr festgestellt wurden.
Die Anordnung des Abbiegeverbots würde weiterhin für sämtliche Fahrten aus Richtung Goldpeppingstraße mit dem Ziel An den Drei Hohen eine zusätzliche Belastung durch Lärm und Abgase für die Anwohner der Gundeland- und Huswertstraße bedeuten.
Ein Abbiegeverbot wird aus diesen Gründen nicht befürwortet.
Eine Wiederholung der Langzeitverkehrerhebung ist möglich und wird zeitgleich mit einer Erhebung im Bereich der Huswertstraße erfolgen. Die erneute Zählung ist für einen Vergleichszeitraum im März 2011 vorgesehen. Nach Auswertung der Daten wird der Magistrat erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2010OFOF 993/10Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4373Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenDirektanregung
- 8. November 2010Sie sind hierSTST 1438Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 3. Mai 2011STST 703Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
- 2. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1302Rechtsabbiegen von der Gundelandstraße in die Straße An den Drei Hohen unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab